Lexicon: C
Cremant
Cremant bezeichnete ursprünglich Schaumweine aus der Champagne, die in Flaschengärung hergestellt wurden, jedoch nicht über einen Überdruck von 6 bar verfügten, sondern nur die gesetzliche Mindestanforderung von 3,5 bar erreichten. Da die Bezeichnung Cremant im Gegensatz zur Bezeichnung Champagner nicht geschützt war, gebrauchten nach und nach auch Winzer außerhalb der Champagne diesen Begriff. Seit 1992 gibt es eine eigene EU-Verordnung dazu, die die Verwendung des Begriffs für Schaumweine aus der gesamten EU erlaubt, sofern es sich um mittels Flaschengärung hergestellte Schaumweine mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung handelt. Winzer aus der Champagne gebrauchen den Begriff jedoch nicht mehr.
Zu den verwendeten Rebsorten gibt es keine einheitliche Regelung, sodass je nach Region unterschiedliche Sorten zum Einsatz kommen. Dafür gibt es für die Herstellung umso genauere gesetzliche Vorgaben, die unter anderem die Ganztraubenpressung und eine mindestens neunmonatige Verweildauer auf der Hefe umfassen. Der Grund des geringeren Kohlensäuredrucks liegt in der verminderten Fruchtzuckerbeimischung bei der zweiten Gärung.
Bekannte französische Cremants kommen aus den Anbaugebieten Bordeaux, Bourgogne, Elsass, Jura und Loire. Weitere Cremant-Produzenten finden sich in Luxemburg, Belgien und Deutschland.
Zu den verwendeten Rebsorten gibt es keine einheitliche Regelung, sodass je nach Region unterschiedliche Sorten zum Einsatz kommen. Dafür gibt es für die Herstellung umso genauere gesetzliche Vorgaben, die unter anderem die Ganztraubenpressung und eine mindestens neunmonatige Verweildauer auf der Hefe umfassen. Der Grund des geringeren Kohlensäuredrucks liegt in der verminderten Fruchtzuckerbeimischung bei der zweiten Gärung.
Bekannte französische Cremants kommen aus den Anbaugebieten Bordeaux, Bourgogne, Elsass, Jura und Loire. Weitere Cremant-Produzenten finden sich in Luxemburg, Belgien und Deutschland.