Loskennzeichnung
Das Weingesetz sieht vor, dass auf einer Flasche eine sogenannte Losnummer vorhanden sein muss. Auch nach der deutschen Los-Kennzeichnungs-Verordnung müssen alle in Deutschland im Verkehr befindlichen Lebensmittel mit einer Losnummer versehen sein. Dies dient vor allem der Identifizierung von Herstellern und dem Datum der Erzeugung, um zum Beispiel im Falle von Rückrufaktionen schneller agieren zu können.
Die Losnummer selbst setzt sich meistens aus dem Buchstaben „L“ mit einer Zahlenkombination zusammen. Häufig stellt die erste Ziffer die letzte Jahresziffer des Abfülljahres dar, also z.B. „3“ für „2003“. Dann schließt eine dreistellige Nummer an, die den Tag des Jahres bedeutet. Die Zahl 022 wäre dann der 22.01.; die Zahl 365 der 31.12.
Eine Losnummer ist bei folgenden Weinen nicht erforderlich:
- Qualitätswein
- Prädikatswein
- Qualitätslikörwein
- Sekt b.A.
- Qualitätsperlwein
Bei diesen genügt die Angabe der amtlichen Prüfungsnummer.