feinherb
Feinherb ist eine in Deutschland eingesetzte Bezeichnung auf Weinetiketten, die oftmals synonym mit dem Begriff „halbtrocken“ verwendet wird.
Dieses ist aber nicht zwingend. Das Weingesetz sieht die Charakterisierung als feinherb eigentlich nicht vor, sodass die Begrifflichkeit als unscharf angesehen wird, zum Teil sogar als irreführend für den Verbraucher. Moselwinzer hatten ursprünglich diese Bezeichnung verwendet und letztlich vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Jahre 2002 gerichtlich durchgesetzt. Feinherb ist also im Weingesetz eigentlich nicht vorgesehen, aber dennoch eine legale Etiketten-Beschreibung.
Häufig weisen feinherbe Weine einen Restzuckergehalt zwischen etwa 15 und 25 g/l auf. Sie können aber auch nahezu lieblich schmecken, wenn ihr Zuckergehalt im oberen Rahmen liegt und die Geschmackssensorik z.B. durch einen geringen Tanningehalt eines Weines in diese Richtung beeinflusst wird.