Kellerbuch
Grundsätzlich muss jeder in Deutschland, der mit Trauben, Maische, Most oder Wein beruflich zu tun hat eine Weinbuchführung vorweisen. Jeder Winzer, jedes Weingut oder Händler von Trauben ist hierzu verpflichtet.
Das Kellerbuch spielt bei dieser Buchführung eine zentrale Rolle, erfasst es doch nahezu alle Vorgänge, die den Ankauf und Verkauf von Stoffen, die zur Weinherstellung notwendig sind, betreffen. Auch die Einzelheiten der Vinifizierung selbst werden im Kellerbuch festgehalten, also ob z.B. eine Anreicherung mit Zucker erfolgt, eine Entsäuerung, welche Weine verschnitten werden, bis hin zur Zahl der abgefüllten Flaschen.
Die gesetzliche Regelung zur Führung des Kellerbuches findet sich in § 7 der Wein-Überwachungsverordnung. Die Kontrolle der Weinbereitung durch die Pflicht zur Führung eines Kellerbuches ist außerordentlich umfangreich. Es würde daher zu weit führen, alle Einzelpunkte der Weinbuchführung an dieser Stelle darzustellen.
Ähnlich der Finanzbuchhaltung und Übermittlung der Daten an das Finanzamt auf elektronischem Wege erfolgt die Weinbuchführung heutzutage vielfach per Software. Diese muss allerdings amtlich hierfür zugelassen sein.
Das Kellerbuch spielt bei dieser Buchführung eine zentrale Rolle, erfasst es doch nahezu alle Vorgänge, die den Ankauf und Verkauf von Stoffen, die zur Weinherstellung notwendig sind, betreffen. Auch die Einzelheiten der Vinifizierung selbst werden im Kellerbuch festgehalten, also ob z.B. eine Anreicherung mit Zucker erfolgt, eine Entsäuerung, welche Weine verschnitten werden, bis hin zur Zahl der abgefüllten Flaschen.
Die gesetzliche Regelung zur Führung des Kellerbuches findet sich in § 7 der Wein-Überwachungsverordnung. Die Kontrolle der Weinbereitung durch die Pflicht zur Führung eines Kellerbuches ist außerordentlich umfangreich. Es würde daher zu weit führen, alle Einzelpunkte der Weinbuchführung an dieser Stelle darzustellen.
Ähnlich der Finanzbuchhaltung und Übermittlung der Daten an das Finanzamt auf elektronischem Wege erfolgt die Weinbuchführung heutzutage vielfach per Software. Diese muss allerdings amtlich hierfür zugelassen sein.