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Das Prädikat QbA, auf den Etiketten der Weinflaschen meist als Q.b.A. zu finden, ist eine Qualitätsstufe deutscher Weine und eine Kennzeichnung für Weine hoher Qualität. Die Abkürzung steht für 'Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete' und ist nur für Weine zu vergeben, deren Trauben vollständig aus einem der 13 deutschen Weinanbaugebieten stammen. Diese Gebiete sind
Mosel,
Pfalz,
Saale-Unstrut,
Rheingau,
Franken,
Rheinhessen,
Sachsen,
Württemberg,
Hessische Bergstraße,
Baden,
Mittelrhein,
Ahr,
Nahe
Dort darf auf abgegrenzten Flächen Qualitätsweinanbau legal betrieben werden und wird durch das Weingesetz geregelt.
Qualitativ ist dieser Wein über Landwein und Tafelwein einzuordnen, aber unterhalb des Prädikatsweines. Dieser ist an dem Kürzel QbP zu erkennen und bildet gemeinsam mit QbA die Kategorie „Qualitätswein aus Deutschland“.
Neben der Herkunft ist auch die Rebsorte für die Vergabe dieses Prädikates entscheidend. Ausschließlich Trauben der zugelassenen Rebsorten Vitis vinifera dürfen verwendet werden. In Fällen in denen die Zulassung der Rebsorte noch in Prüfung ist, muss zusätzlich „aus Versuchsanbau“ vermerkt werden. Um die hohe Qualität der Weine dieser Anforderungen zu garantieren, ist dem Reifegrad des Lesegutes besondere Bedeutung beizumessen. Dieses beeinflusst direkt das Mindestmostgewicht, daher gibt es für jede Sorte der QbA-Weine ein bestimmtes Mindestmostgewicht das zu erreichen ist. Um als QbA eingestuft zu werden, liegt dieses – je nach Anbaugebiet und Weinart – zwischen 50° und 72° Oechsle.
Im Unterschied zum Prädikatswein ist bei einem QbA eine Anreicherung mit Zucker (ausschließlich Fruchtzucker oder Traubenzucker) sowohl vor als auch während Gärung zulässig, wobei die Mengen gesetzlich geregelt sind. Es dürfen maximal zusätzlich 28 Gramm Alkohol durch beigefügtem Zucker entstehen. Der Gesamtalkoholgehalt darf 9% nicht unterschreiten, der tatsächlich vorhandene Alkoholgehalt darf nicht unter 7% liegen. Die Differenz der beiden Werte ist der Restzuckergehalt und damit maßgeblich für die Süße. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Regularien wird von amtlichen Prüfstellen vorgenommen, die die analysierten Weine dann mit einer entsprechenden Prüfnummer versehen.
Qualitätswein
Unter Qualitätsweinen versteht man Weine, die einem bestimmten Standard oder Mindestkriterien genügen müssen, um als solche bezeichnet werden zu dürfen. In der Regel liegt die Güteklasse „Qualitätswein“ über einfachen Landweinen oder Tafelweinen, wobei allerdings die Voraussetzungen von Land zu Land ganz erheblich abweichen können. Dementsprechend gibt es keine einheitlich international geltenden Anforderungen, so dass wir uns mit den folgenden Ausführungen auf Deutschland beschränken.
In Deutschland unterscheidet man zwischen Qualitätsweinen aus bestimmten Anbaugebieten (QbA) und der nächsthöheren Stufe Qualitätswein mit Prädikat. Zu letzterer zählen Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein.
Ein Qualitätswein in Deutschland muss eine amtliche Prüfnummer aufweisen und weitere bestimmte Merkmale erfüllen. Dazu gehören u.a., dass er aus nur einem Anbaugebiet stammt, welches zugelassen sein muss. Er muss ein Mindestmostgewicht haben und weitere Richtlinien erfüllen in Bezug auf Rebsorten, Weinberg und die Verarbeitung im Keller.