Lexikon: A
amtliche Prüfnummer (A.P.Nr.)
Die amtliche Prüfnummer ist eine zwingende Angabe auf den Flaschenetiketten bei Deutschen Qualitätsweinen und Prädikatsweinen. Bei einfachen Weinen oder Landweinen ist ihr Vorhandensein nicht erforderlich. Um sie zu erhalten, muss der Wein eine analytische und sensorische Prüfung durchlaufen und bestanden haben. Damit wird garantiert, dass keine fehlerhaften oder minderwertigen Weine in den Verkehr gelangen können.
Bei der analytischen Prüfung wird der Wein u.a. auf seinen Alkoholgehalt, Restzucker, die Säure und bei Schaumweinen auf den Kohlendioxidanteil geprüft. Die anschließende sensorische Prüfung wird von amtlich bestellten, geschulten und unabhängigen Prüfern verdeckt durchgeführt. Diese Kommission setzt sich in der Regel aus vier professionellen Verkostern zusammen. Von diesen wird Geruch, Geschmack und Harmonie des Weines nach einem Punktesystem bewertet.
Erst dann wird die Prüfnummer erteilt. Diese setzt sich zusammen aus der einstelligen Nummer für die Prüfstelle, der zwei- oder dreistelligen Nummer für die Gemeinde des Betriebssitzes des Produzenten, dann der Erzeuger oder Abfüller-Nummer, wobei ein Produzent auch mehrere Nummern haben kann. Die folgende, zwei- oder dreistellige Zahl bezeichnet die laufende Abfüllung, also um die wievielte Abfüllung es sich handelt; es folgt schließlich das Jahr der Weinabfüllung, welches 2-ziffrig angegeben wird. Es lassen sich also durchaus eine Vielzahl von Erkenntnissen aus der Prüfnummer auf dem Flaschenetikett gewinnen.
Bei der analytischen Prüfung wird der Wein u.a. auf seinen Alkoholgehalt, Restzucker, die Säure und bei Schaumweinen auf den Kohlendioxidanteil geprüft. Die anschließende sensorische Prüfung wird von amtlich bestellten, geschulten und unabhängigen Prüfern verdeckt durchgeführt. Diese Kommission setzt sich in der Regel aus vier professionellen Verkostern zusammen. Von diesen wird Geruch, Geschmack und Harmonie des Weines nach einem Punktesystem bewertet.
Erst dann wird die Prüfnummer erteilt. Diese setzt sich zusammen aus der einstelligen Nummer für die Prüfstelle, der zwei- oder dreistelligen Nummer für die Gemeinde des Betriebssitzes des Produzenten, dann der Erzeuger oder Abfüller-Nummer, wobei ein Produzent auch mehrere Nummern haben kann. Die folgende, zwei- oder dreistellige Zahl bezeichnet die laufende Abfüllung, also um die wievielte Abfüllung es sich handelt; es folgt schließlich das Jahr der Weinabfüllung, welches 2-ziffrig angegeben wird. Es lassen sich also durchaus eine Vielzahl von Erkenntnissen aus der Prüfnummer auf dem Flaschenetikett gewinnen.