Lexikon: A
amtliche Prüfung
Hersteller dürfen einen Wein nur als Qualitätswein oder als Prädikatswein bezeichnen, wenn sie die amtliche Prüfung nach dem Weingesetz bestehen. Insgesamt gibt es bei Weinen vier Güteklassen, wobei der Prädikatswein der Beste ist. An zweiter Stelle folgt der Qualitätswein. Wer seinen Wein in einer dieser beiden Güteklassen einstufen lassen will, muss einen Antrag auf die amtliche Prüfung nach dem Weingesetz stellen. Zuständig sind die Bundesländer.
Die amtliche Prüfung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: Erstens prüfen die Verantwortlichen den Wein analytisch, er muss zum Beispiel den Mindestalkoholgehalt aufweisen. Zweitens führen sie eine Herkunftsprüfung durch. Die Lage, der Jahrgang und die Qualität müssen stimmen. Zum Vergleich ziehen die Experten unter anderem die Erntemeldungen der Erzeuger heran. Drittens schließt eine sensorische Prüfung das Verfahren ab. Drei bis vier Spezialisten begutachten den Wein eingehend und setzen dafür den Seh-, den Geruchs- und den Geschmackssinn ein. Dieser letzte Teil nimmt bei der amtlichen Prüfung den größten Raum ein.
Bestehen Hersteller die amtliche Prüfung nach dem Weingesetz, dürfen sie ihren Wein Qualitätswein beziehungsweise Prädikatswein nennen und auf ihre Etiketten die amtliche Prüfnummer drucken.
Die amtliche Prüfung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: Erstens prüfen die Verantwortlichen den Wein analytisch, er muss zum Beispiel den Mindestalkoholgehalt aufweisen. Zweitens führen sie eine Herkunftsprüfung durch. Die Lage, der Jahrgang und die Qualität müssen stimmen. Zum Vergleich ziehen die Experten unter anderem die Erntemeldungen der Erzeuger heran. Drittens schließt eine sensorische Prüfung das Verfahren ab. Drei bis vier Spezialisten begutachten den Wein eingehend und setzen dafür den Seh-, den Geruchs- und den Geschmackssinn ein. Dieser letzte Teil nimmt bei der amtlichen Prüfung den größten Raum ein.
Bestehen Hersteller die amtliche Prüfung nach dem Weingesetz, dürfen sie ihren Wein Qualitätswein beziehungsweise Prädikatswein nennen und auf ihre Etiketten die amtliche Prüfnummer drucken.