Lexikon: A
AOC
Die Abkürzung AOC stand bis zum August 2009 für Weine mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung (Appellation d´Origine Contrôlée) aus Frankreich. Durch die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene EU-Weinmarktordnung, die mehr Transparenz und Schutz des Verbrauchers durch intensivere Kontrollen gewährleisten soll, heißt diese höchste Weinqualitätsstufe nunmehr AOP (Appellation d´Origine Protégée), was so viel wie „geschützte Herkunftsbezeichnung“ bedeutet. Der alte Begriff der AOC darf seit Beginn des Jahres 2014 nicht mehr verwendet werden.
Mit der Umsetzung der EU-Weinmarktordnung werden die Weine in zwei Klassen eingeteilt, nämlich solche ohne und mit Angabe ihrer Herkunft. Die Anforderungen an die Herstellung der als AOP klassifizierten Weine, also mit Herkunftsangabe, wurden deutlich erhöht, sodass das frühere Qualitätssiegel AOC nicht automatisch gleichbedeutend mit AOP ist.
Es gibt nunmehr genauere Vorgaben (ein sogenanntes „Lastenheft“) und eine unabhängige Kontrollorganisation überprüft den gesamten Produktionsvorgang, wobei die Anforderungen je nach Appellation, also Herkunftsgegend des Weines, durchaus variieren können. Zu den Kriterien gehören u.a. Terroir, Rebsorte, Maximalertrag pro Hektar, Analysen und viele andere Dinge mehr.
Es gibt drei Kategorien der AOP:
Die Anforderungen nehmen von Cru bis zu regional ab. Für Bordeaux und Burgund gelten diese Regeln allerdings nicht, da diese Regionen bereits von sich aus wesentlich strengere Vorgaben besitzen.
Weine ohne Herkunftsangabe sind entweder sogenannte Indication Géographique Protégée (IGP): Weine mit geschützter geografischer Angabe, an die geringere Anforderungen gestellt werden oder noch einfachere VdF, Vin de France. Hierbei handelt es sich vielfach um Weine aus Trauben verschiedener Regionen, die oftmals sortenrein sind (z.B. Merlot).
Mit der Umsetzung der EU-Weinmarktordnung werden die Weine in zwei Klassen eingeteilt, nämlich solche ohne und mit Angabe ihrer Herkunft. Die Anforderungen an die Herstellung der als AOP klassifizierten Weine, also mit Herkunftsangabe, wurden deutlich erhöht, sodass das frühere Qualitätssiegel AOC nicht automatisch gleichbedeutend mit AOP ist.
Es gibt nunmehr genauere Vorgaben (ein sogenanntes „Lastenheft“) und eine unabhängige Kontrollorganisation überprüft den gesamten Produktionsvorgang, wobei die Anforderungen je nach Appellation, also Herkunftsgegend des Weines, durchaus variieren können. Zu den Kriterien gehören u.a. Terroir, Rebsorte, Maximalertrag pro Hektar, Analysen und viele andere Dinge mehr.
Es gibt drei Kategorien der AOP:
- AOP Cru (Wein aus einem Château, einer Lage oder Parzelle)
- AOP kommunal (Weine aus einem Ort)
- und AOP regional (aus einer Region)
Die Anforderungen nehmen von Cru bis zu regional ab. Für Bordeaux und Burgund gelten diese Regeln allerdings nicht, da diese Regionen bereits von sich aus wesentlich strengere Vorgaben besitzen.
Weine ohne Herkunftsangabe sind entweder sogenannte Indication Géographique Protégée (IGP): Weine mit geschützter geografischer Angabe, an die geringere Anforderungen gestellt werden oder noch einfachere VdF, Vin de France. Hierbei handelt es sich vielfach um Weine aus Trauben verschiedener Regionen, die oftmals sortenrein sind (z.B. Merlot).