Lexikon: A
Auslese
Als Auslese bezeichnet man deutsche Weine, die zur höchsten Qualitätsstufe, den sogenannten Prädikatsweinen, gehören. Es handelt sich dabei um Spitzengewächse, aus vollreifen, stark selektierten Trauben, die oftmals auch edelfaul sind.
Innerhalb der Gruppe der Prädikatsweine erfolgt eine weitere Unterteilung wie folgt: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein.
Alle diese Untergruppen der Prädikatsweine, also auch die Auslese, unterliegen strengen Auflagen. So darf diesen Weinen kein Zucker zugesetzt werden. Es muss ein Mindestalkoholgehalt erreicht werden, der durch Landesverordnung geregelt ist. Bei der Auslese müssen mindestens 95 Grad Oechsle Mostgewicht erreicht werden. Der Wein darf nicht mit Eichenholzstücken versetzt werden. Es gibt Vorgaben zu den verwendeten Trauben und ihrer Herkunft. Schließlich unterliegt der Wein einer amtlichen Prüfung, nach welcher er, bei Bestehen, eine Prüfnummer erhält (die sogenannte AP-Nr.), die zwingend auf dem Flaschenetikett vermerkt sein muss.
Innerhalb der Gruppe der Prädikatsweine erfolgt eine weitere Unterteilung wie folgt: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein.
Alle diese Untergruppen der Prädikatsweine, also auch die Auslese, unterliegen strengen Auflagen. So darf diesen Weinen kein Zucker zugesetzt werden. Es muss ein Mindestalkoholgehalt erreicht werden, der durch Landesverordnung geregelt ist. Bei der Auslese müssen mindestens 95 Grad Oechsle Mostgewicht erreicht werden. Der Wein darf nicht mit Eichenholzstücken versetzt werden. Es gibt Vorgaben zu den verwendeten Trauben und ihrer Herkunft. Schließlich unterliegt der Wein einer amtlichen Prüfung, nach welcher er, bei Bestehen, eine Prüfnummer erhält (die sogenannte AP-Nr.), die zwingend auf dem Flaschenetikett vermerkt sein muss.