Lexikon: B
Bewässerung
Die Bewässerung von Weinbergen ist zwar in vielen Ländern der Erde unvermeidbar, jedoch nach wie vor nicht unumstritten.
Nehmen wir das Beispiel Chile, und die von dort stammenden, inzwischen hochqualitativen Weine: Etwa 90% der Rebflächen liegen im Valle Central. Es handelt sich bei dieser Region jedoch um eine extrem trockene Steppe, in welcher ohne eine künstliche Bewässerung ein Weinbau unmöglich wäre.
Andererseits hat die Frage nach einer künstlichen Bewässerung und deren Umfang mehr mit der Frage nach der Qualität eines Weines zu tun, als man denken mag. In der Europäischen Union wurden die Regelungen hierzu auf die einzelnen Mitgliedsstaaten übertragen.
In Deutschland sind die Regelungen hierzu äußerst restriktiv. Eine Bewässerung darf nur nach dem 01.08. erfolgen, nur auf besonders kargen Böden, und bei hoher Hangneigung.
Andere Europäische Länder, insbesondere in Südeuropa, dürfen mehr oder minder wahllos bewässern. Dies führt nicht nur zu einer maßlosen Verschwendung der Ressource Wasser und mitunter einer Versalzung und Auswaschung des Bodens, sondern auch zu schlechten Weinen.
Denn die Produkte einer übermäßigen Bewässerung sind charakterarme, dumpfe und süßliche Weine, die einander stark gleichen, und die häufig zu billig verkauft werden. Derartige Rebsäfte sind keine Bereicherung der Weinwelt, sondern seelenlose Massenware.
Im Ergebnis sollte daher die Bewässerung von Weinbergen immer im Zusammenhang mit einer wirksamen Kontrolle und dem sparsamen Einsatz von Wasser stehen.
Nehmen wir das Beispiel Chile, und die von dort stammenden, inzwischen hochqualitativen Weine: Etwa 90% der Rebflächen liegen im Valle Central. Es handelt sich bei dieser Region jedoch um eine extrem trockene Steppe, in welcher ohne eine künstliche Bewässerung ein Weinbau unmöglich wäre.
Andererseits hat die Frage nach einer künstlichen Bewässerung und deren Umfang mehr mit der Frage nach der Qualität eines Weines zu tun, als man denken mag. In der Europäischen Union wurden die Regelungen hierzu auf die einzelnen Mitgliedsstaaten übertragen.
In Deutschland sind die Regelungen hierzu äußerst restriktiv. Eine Bewässerung darf nur nach dem 01.08. erfolgen, nur auf besonders kargen Böden, und bei hoher Hangneigung.
Andere Europäische Länder, insbesondere in Südeuropa, dürfen mehr oder minder wahllos bewässern. Dies führt nicht nur zu einer maßlosen Verschwendung der Ressource Wasser und mitunter einer Versalzung und Auswaschung des Bodens, sondern auch zu schlechten Weinen.
Denn die Produkte einer übermäßigen Bewässerung sind charakterarme, dumpfe und süßliche Weine, die einander stark gleichen, und die häufig zu billig verkauft werden. Derartige Rebsäfte sind keine Bereicherung der Weinwelt, sondern seelenlose Massenware.
Im Ergebnis sollte daher die Bewässerung von Weinbergen immer im Zusammenhang mit einer wirksamen Kontrolle und dem sparsamen Einsatz von Wasser stehen.