Deklaration
In der EU und in Deutschland existieren strenge Vorschriften, welche Angaben auf Weinetiketten vorhanden sein müssen.
Die Tatsache, dass der Wein deklariert sein muss, ist nicht neu. Bereits mehrere tausend Jahre vor Christi gab es Rollsiegel an Weinamphoren, die den Inhalt beschrieben. Später wurden, bis zur Erfindung des Buchdrucks, der dann die heutigen Etiketten bedingte, Anhänger mit Angaben zum Wein an der Flasche angebracht.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen den obligatorischen Hinweisen, den freiwilligen Angaben, die aber in der Weinbuchführung dokumentiert sein müssen und den zugelassenen Angaben. Bei Letzteren steht es dem Erzeuger frei, diese auf das Etikett zu schreiben, sie dürfen allerdings den Konsumenten nicht irreführen.
1) Verpflichtende Angaben sind:
Die Verkehrsbezeichnung (z.B. Perlwein), die Angabe, ob es sich um einen Qualitätswein, Prädikatswein oder Landwein handelt, der Alkoholgehalt, die Herkunftsangabe, die Prüfungsnummer oder Losnummer, der Abfüller, die Füllmenge in Litern, etwaige Allergene, bei Sekt die Geschmacksangabe, nationale Qualitätsstufen.
2) Freiwillige Angaben:
Der Erzeugerbetrieb, die geographische Angabe, Hinweise zur Vinifizierung (z.B. Lagerung im Barrique), die Geschmacksangabe im Hinblick auf den Zuckergehalt und die Säure, die Rebsorte, das Erntejahr, historische oder traditionelle Namen und Bezeichnungen des Weins.
3) Zugelassene Angaben (Beispiele):
Angaben, ob der Wein Bio-zertifiziert ist, Analysedaten, Hinweise zu Lagerungsbedingungen und der Herstellung, Angaben zur Historie des Weins oder des Gutes.
Die Tatsache, dass der Wein deklariert sein muss, ist nicht neu. Bereits mehrere tausend Jahre vor Christi gab es Rollsiegel an Weinamphoren, die den Inhalt beschrieben. Später wurden, bis zur Erfindung des Buchdrucks, der dann die heutigen Etiketten bedingte, Anhänger mit Angaben zum Wein an der Flasche angebracht.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen den obligatorischen Hinweisen, den freiwilligen Angaben, die aber in der Weinbuchführung dokumentiert sein müssen und den zugelassenen Angaben. Bei Letzteren steht es dem Erzeuger frei, diese auf das Etikett zu schreiben, sie dürfen allerdings den Konsumenten nicht irreführen.
1) Verpflichtende Angaben sind:
Die Verkehrsbezeichnung (z.B. Perlwein), die Angabe, ob es sich um einen Qualitätswein, Prädikatswein oder Landwein handelt, der Alkoholgehalt, die Herkunftsangabe, die Prüfungsnummer oder Losnummer, der Abfüller, die Füllmenge in Litern, etwaige Allergene, bei Sekt die Geschmacksangabe, nationale Qualitätsstufen.
2) Freiwillige Angaben:
Der Erzeugerbetrieb, die geographische Angabe, Hinweise zur Vinifizierung (z.B. Lagerung im Barrique), die Geschmacksangabe im Hinblick auf den Zuckergehalt und die Säure, die Rebsorte, das Erntejahr, historische oder traditionelle Namen und Bezeichnungen des Weins.
3) Zugelassene Angaben (Beispiele):
Angaben, ob der Wein Bio-zertifiziert ist, Analysedaten, Hinweise zu Lagerungsbedingungen und der Herstellung, Angaben zur Historie des Weins oder des Gutes.