Demi-sec
Der Begriff „Demi-sec“ stammt aus dem Französischen und bedeutet in Bezug auf Weine, dass diese halbtrocken sind.
Dies ist zu unterscheiden von der deutschen Bezeichnung „demi-sec“ bei Schaumweinen und Weinen. Bei Schaumweinen darf der Restzuckergehalt 32 g/l bis 50 g/l betragen. Bei anderen Weinen, die nicht zu den Kohlensäurehaltigen oder moussierenden Weinen gehören, gilt etwas anderes: Hier muss der Restzucker zwischen 12 g/l bis 18 g/l liegen. Die Gesamtsäure darf jedoch höchstens 10 g niedriger liegen als der Restzuckergehalt des Weines.
Dies ist zu unterscheiden von der deutschen Bezeichnung „demi-sec“ bei Schaumweinen und Weinen. Bei Schaumweinen darf der Restzuckergehalt 32 g/l bis 50 g/l betragen. Bei anderen Weinen, die nicht zu den Kohlensäurehaltigen oder moussierenden Weinen gehören, gilt etwas anderes: Hier muss der Restzucker zwischen 12 g/l bis 18 g/l liegen. Die Gesamtsäure darf jedoch höchstens 10 g niedriger liegen als der Restzuckergehalt des Weines.