Erzeuger
Ist der Begriff Erzeugerabfüllung auf einem Weinflaschenetikett vorhanden, so kann dieses ein Qualitätsmerkmal sein, muss es allerdings nicht zwingend. Der Begriff, der in § 38 IV der Weinverordung legaldefiniert ist, bedeutet, dass der Winzer oder die Winzergenossenschaft den Anbau des Weines, seine Erzeugung und seine Abfüllung selbst vorgenommen hat.
Vergleichbare Bezeichnungen in anderen Ländern sind im englischsprachigen Raum „Estate bottled“, „Mise en bouteille au Château“ in Frankreich, „Imbottigliato dal viticoltore“ in Italien oder „Embotellado en origen“ in Spanien.
Die Praxis der Abfüllung auf dem Weingut etablierte sich in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Vorher war es die Regel, dass der Winzer seine Fässer an einzelne Händler verkaufte, die ihrerseits dann den Wein auf die Flaschen zogen.
Auf Deutschen Flaschenetiketten ist die Angabe des Erzeugers fakultativ, d.h. sie kann erfolgen. Die Benennung des Erzeugerbetriebs ist allerdings bei Qualitätsweinen/Prädikatsweinen und Landweinen gesetzlich vorgeschrieben.
Vergleichbare Bezeichnungen in anderen Ländern sind im englischsprachigen Raum „Estate bottled“, „Mise en bouteille au Château“ in Frankreich, „Imbottigliato dal viticoltore“ in Italien oder „Embotellado en origen“ in Spanien.
Die Praxis der Abfüllung auf dem Weingut etablierte sich in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Vorher war es die Regel, dass der Winzer seine Fässer an einzelne Händler verkaufte, die ihrerseits dann den Wein auf die Flaschen zogen.
Auf Deutschen Flaschenetiketten ist die Angabe des Erzeugers fakultativ, d.h. sie kann erfolgen. Die Benennung des Erzeugerbetriebs ist allerdings bei Qualitätsweinen/Prädikatsweinen und Landweinen gesetzlich vorgeschrieben.