Lexikon: G
Gemischter Satz
Ein gemischter Satz ist eine geschützte Bezeichnung für einen Wein, der aus mehreren Rebsorten hergestellt wurde. Im Gegensatz zur Cuvée, die zwar auch aus mindestens zwei Rebsorten vinifiziert wird, sind beim gemischten Satz die Rebsorten in einem Weingarten zusammen angebaut worden, werden dann zusammen gelesen, gekeltert und vergoren.
Die Bezeichnung gemischter Satz ist durch das Land Österreich seit 2009 gesichert und darf von keinem anderen Land der EU auf Weinflaschen verwendet werden. Der sogenannte Wiener gemischte Satz ist eine weitere eingetragene Bezeichnung, mit noch weitergehenden Anforderungen an die enthaltenen Rebsorten und die Art der Herstellung bzw. Zusammensetzung.
Gemischte Sätze gibt es jedoch auch anderweitig, auch wenn diese auf Flaschen so nicht mehr bezeichnet werden dürfen. In Sachsen ist ein solcher gemischter Satz aus roten und weißen Trauben bekannt als „Schieler“.
Aufgrund der oben dargestellten Besonderheit des gemischten Satzes sind solche Weine häufig sehr mehrdimensional und verfügen über einen einzigartigen Charakter.
Die Bezeichnung gemischter Satz ist durch das Land Österreich seit 2009 gesichert und darf von keinem anderen Land der EU auf Weinflaschen verwendet werden. Der sogenannte Wiener gemischte Satz ist eine weitere eingetragene Bezeichnung, mit noch weitergehenden Anforderungen an die enthaltenen Rebsorten und die Art der Herstellung bzw. Zusammensetzung.
Gemischte Sätze gibt es jedoch auch anderweitig, auch wenn diese auf Flaschen so nicht mehr bezeichnet werden dürfen. In Sachsen ist ein solcher gemischter Satz aus roten und weißen Trauben bekannt als „Schieler“.
Aufgrund der oben dargestellten Besonderheit des gemischten Satzes sind solche Weine häufig sehr mehrdimensional und verfügen über einen einzigartigen Charakter.