Lexikon: G
Güteklassen
Das deutsche Weinrecht unterteilt Weine in vier Güteklassen: Prädikatswein, Qualitätswein, Landwein und Deutscher Wein, wobei der Prädikatswein die oberste Stufe bildet. Die unterste Stufe, der Deutsche Wein, hieß bis zu einer Gesetzesänderung 2009 Tafelwein. Die Abfüller müssen die Güteklasse auf dem Etikett oder Verpackung angeben, sie dient Verbrauchern als wichtiger Hinweis auf die Qualität.
Diese vier Güteklassen unterscheiden sich bei der Herkunft. Beim Prädikatswein und Qualitätswein entstammt der Wein aus einem bestimmten Anbaugebiet, beim Landwein aus einer Region. Tafelwein muss dagegen nur allgemein aus Deutschland stammen.
Die Einstufung als Prädikatswein oder Qualitätswein setzt das Bestehen der amtlichen Qualitätsweinprüfung voraus. Diese Weine müssen unter anderem farblich und geschmacklich hohe Ansprüche erfüllen. Geschmacklich interessieren zum Beispiel die Eleganz, die Reife und die Harmonie der Geschmacksnoten. Auf den Weinflaschen dieser Güteklassen prangt eine amtliche Prüfnummer, welche über die konkrete Herkunft informiert.
Diese vier Güteklassen unterscheiden sich bei der Herkunft. Beim Prädikatswein und Qualitätswein entstammt der Wein aus einem bestimmten Anbaugebiet, beim Landwein aus einer Region. Tafelwein muss dagegen nur allgemein aus Deutschland stammen.
Die Einstufung als Prädikatswein oder Qualitätswein setzt das Bestehen der amtlichen Qualitätsweinprüfung voraus. Diese Weine müssen unter anderem farblich und geschmacklich hohe Ansprüche erfüllen. Geschmacklich interessieren zum Beispiel die Eleganz, die Reife und die Harmonie der Geschmacksnoten. Auf den Weinflaschen dieser Güteklassen prangt eine amtliche Prüfnummer, welche über die konkrete Herkunft informiert.