Lexikon: G
Gutsabfüllung
Die Bezeichnung „Gutsabfüllung“ auf dem Etikett ist ein geschütztes Qualitätsmerkmal, das nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden darf. Es dient der Vermeidung und dem Schutz vor Weinverfälschungen, die dadurch entstanden, indem nicht die Winzer selbst den Wein abfüllten, sondern Dritte - oftmals Händler - die den Wein mittels anderer Flüssigkeiten „streckten“.
Um dies zu verhindern, gibt es die Erzeugerabfüllung und die Gutsabfüllung, die eine Verschärfung der Erzeugerabfüllung darstellt und im Weingesetz geregelt ist. Zur Erfüllung der Kriterien einer Gutsabfüllung, müssen folgende vier Merkmale erfüllt sein:
Um dies zu verhindern, gibt es die Erzeugerabfüllung und die Gutsabfüllung, die eine Verschärfung der Erzeugerabfüllung darstellt und im Weingesetz geregelt ist. Zur Erfüllung der Kriterien einer Gutsabfüllung, müssen folgende vier Merkmale erfüllt sein:
- alle Voraussetzungen für eine Erzeugerabfüllung liegen vor
- es gibt eine Steuerbuchhaltung im Weinbaubetrieb
- der verantwortliche Kellermeister muss eine anerkannte önologische Ausbildung besitzen
- die Rebfläche, von der die verwendeten Trauben stammen, muss seit mindestens dem 01. Januar des Erntejahres von dem Herstellungsbetrieb selbst bewirtschaftet worden sein.