halbtrocken
Mit halbtrocken bezeichnet man eine im Wein, Sekt oder Champagner verbliebene, restliche Süße.
Der Begriff ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Danach ist ein Wein halbtrocken, wenn er den für trockene Weine zulässigen Wert übersteigt, aber nicht mehr als 18 g/l Restzuckergehalt enthält bzw. dieser den Säuregehalt höchstens um 10g/l überschreitet.
Bei Schaumweinen muss sich der Restzuckergehalt im Bereich von 33-50 g/l bewegen. Es ist hier also mehr Restzuckergehalt erlaubt als im Wein, denn die im Sekt enthaltene Kohlensäure wirkt der süßlichen Wirkung entgegen.
Generell ist allerdings anzumerken, dass derlei Bezeichnungen keine absoluten Geschmackseindrücke vermitteln können. Zu sehr hängt die Sensorik von einer Vielzahl von Faktoren ab, insbesondere vom Zusammenspiel der Säure mit dem Restzuckergehalt.
Bezeichnungen wie „halbtrocken“ oder „trocken“ stellen daher eher eine grobe Richtung da und keine verbindliche Einordnung.
Der Begriff ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Danach ist ein Wein halbtrocken, wenn er den für trockene Weine zulässigen Wert übersteigt, aber nicht mehr als 18 g/l Restzuckergehalt enthält bzw. dieser den Säuregehalt höchstens um 10g/l überschreitet.
Bei Schaumweinen muss sich der Restzuckergehalt im Bereich von 33-50 g/l bewegen. Es ist hier also mehr Restzuckergehalt erlaubt als im Wein, denn die im Sekt enthaltene Kohlensäure wirkt der süßlichen Wirkung entgegen.
Generell ist allerdings anzumerken, dass derlei Bezeichnungen keine absoluten Geschmackseindrücke vermitteln können. Zu sehr hängt die Sensorik von einer Vielzahl von Faktoren ab, insbesondere vom Zusammenspiel der Säure mit dem Restzuckergehalt.
Bezeichnungen wie „halbtrocken“ oder „trocken“ stellen daher eher eine grobe Richtung da und keine verbindliche Einordnung.