Herb
Mit dem Begriff „herb“ bezeichnet man bei Weißweinen solche, die wenig Restsüße besitzen und einen trockenen, oft säurebetonten Charakter aufweisen.
Bei Rotweinen wird diese Bezeichnung ebenfalls in diesem Sinne verwendet, wobei die als herb bezeichneten Weine oftmals tanninhaltig sind. Dies stellt jedoch keinen Nachteil dar, sondern ist im Hinblick auf das Alterungspotential und die Lagerfähigkeit durchaus zu begrüßen.
„Herb“ ist bei Weiß- oder Rotweinen keine fest definierte Bezeichnung, so dass damit keine verbindliche Aussage im Hinblick auf die Restsüße verbunden ist.
Dagegen ist „herb“ für Schaumweine, also Sekt oder Champagner, eine feststehende gesetzliche Definition und Vorgabe, die den Zuckergehalt eines solchen Produktes bestimmt.
Bei Rotweinen wird diese Bezeichnung ebenfalls in diesem Sinne verwendet, wobei die als herb bezeichneten Weine oftmals tanninhaltig sind. Dies stellt jedoch keinen Nachteil dar, sondern ist im Hinblick auf das Alterungspotential und die Lagerfähigkeit durchaus zu begrüßen.
„Herb“ ist bei Weiß- oder Rotweinen keine fest definierte Bezeichnung, so dass damit keine verbindliche Aussage im Hinblick auf die Restsüße verbunden ist.
Dagegen ist „herb“ für Schaumweine, also Sekt oder Champagner, eine feststehende gesetzliche Definition und Vorgabe, die den Zuckergehalt eines solchen Produktes bestimmt.