Heuriger
Der Heurigen oder Heuriger ist in Österreich sowohl die Bezeichnung für einen Jungwein, als auch für den Ort, an dem dieser ausgeschenkt wird. Der Begriff selbst stammt vom Wort „heuer“, also diesjährig, ab.
Gemäß dem österreichischen Weingesetz darf der Wein nur von Martini, dem Fest zu Ehren des heiligen St. Martin (11.November) bis zum Ende des Folgejahres ausgeschenkt werden. Danach wird er mit „Alten“ bezeichnet. Ein echtes Heurigenlokal darf nur 300 Tage im Wein den Heurigen ausschenken und auch nur das eigene Produkt.
Der Wiener Heurige ist zurückzuführen auf eine Verordnung Kaiser Josefs II. von 1784. Seit dieser Zeit gibt es die zuvor benannten Merkmale, die den ursprünglichen Heurigen bis zum heutigen Tage kennzeichnen.
Ein Föhrenbuschen ist das offizielle Zeichen für den genehmigten Ausschank des Heurigen.
Gemäß dem österreichischen Weingesetz darf der Wein nur von Martini, dem Fest zu Ehren des heiligen St. Martin (11.November) bis zum Ende des Folgejahres ausgeschenkt werden. Danach wird er mit „Alten“ bezeichnet. Ein echtes Heurigenlokal darf nur 300 Tage im Wein den Heurigen ausschenken und auch nur das eigene Produkt.
Der Wiener Heurige ist zurückzuführen auf eine Verordnung Kaiser Josefs II. von 1784. Seit dieser Zeit gibt es die zuvor benannten Merkmale, die den ursprünglichen Heurigen bis zum heutigen Tage kennzeichnen.
Ein Föhrenbuschen ist das offizielle Zeichen für den genehmigten Ausschank des Heurigen.