Kabinett
Der Begriff „Kabinett“ bezeichnet die unterste der sechs Stufen für deutsche Prädikatsweine. Über den Kabinett-Weinen stehen – in aufsteigender Reihenfolge – die Spätlese, die Auslese, die Beerenauslese, die Trockenbeerenauslese und schließlich der Eiswein. Unter dem Kabinett gibt es zwei weitere Qualitätsstufen, nämlich absteigend: QbA (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) und den Tafelwein.
An ein Kabinett werden besondere Anforderungen gestellt. Er muss, je nach Anbaugebiet und Rebsorte, mindestens 73 Grad Oechsle Mostgewicht aufweisen. Ein Kabinett darf auch nicht mit Zucker versetzt werden (Chaptalisation). Da der Zuckergehalt bei einem Kabinett eher niedrig ist, handelt es sich zumeist um leichte Weine, mit niedrigerem Alkoholgehalt. Ein Kabinett muss zudem eine amtliche Prüfnummer erhalten.
Kabinett-Weine sind gute Speisebegleiter, da sie aufgrund ihres eher feineren Körpers nicht Speisen aromatisch überdecken, sondern eher unterstützen.
Der Ausdruck „Kabinett“ stammt im Übrigen wohl daher, dass der Weinkeller des Klosters Eberbach bereits im 1500 ein besonderes Kabinett für besonders gute Rebsäfte gehabt haben soll. Gleiches soll bei der hessischen Staatsdomäne der Fall gewesen sein.
An ein Kabinett werden besondere Anforderungen gestellt. Er muss, je nach Anbaugebiet und Rebsorte, mindestens 73 Grad Oechsle Mostgewicht aufweisen. Ein Kabinett darf auch nicht mit Zucker versetzt werden (Chaptalisation). Da der Zuckergehalt bei einem Kabinett eher niedrig ist, handelt es sich zumeist um leichte Weine, mit niedrigerem Alkoholgehalt. Ein Kabinett muss zudem eine amtliche Prüfnummer erhalten.
Kabinett-Weine sind gute Speisebegleiter, da sie aufgrund ihres eher feineren Körpers nicht Speisen aromatisch überdecken, sondern eher unterstützen.
Der Ausdruck „Kabinett“ stammt im Übrigen wohl daher, dass der Weinkeller des Klosters Eberbach bereits im 1500 ein besonderes Kabinett für besonders gute Rebsäfte gehabt haben soll. Gleiches soll bei der hessischen Staatsdomäne der Fall gewesen sein.