Landwein
Ein Landwein ist nach geltendem EU-Recht ein gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter und geografischer Ursprungsbezeichnung. In Frankreich spricht man vom „Vin de Pays“, in Italien wird dieser Wein als „Vino tipico“ bezeichnet.
Im Unterschied zum Tafelwein darf ein Landwein nur aus Trauben der Region erzeugt werden und ist daher herkunftsbeschränkt. Sein Mostgewicht muss um mindestens 0,5 Vol.-% höher ausfallen als das von Tafelwein.
Weiterhin bestehen rechtliche Bestimmungen über die verwendeten Rebsorten, den Hektarhöchstertrag und den Säuregehalt. Der Alkoholgehalt darf bei einem Rotwein nicht höher als 14,5 Vol.-% und bei Weißwein nicht höher als 13,5 Vol.-% sein.
Im Unterschied zum Tafelwein darf ein Landwein nur aus Trauben der Region erzeugt werden und ist daher herkunftsbeschränkt. Sein Mostgewicht muss um mindestens 0,5 Vol.-% höher ausfallen als das von Tafelwein.
Weiterhin bestehen rechtliche Bestimmungen über die verwendeten Rebsorten, den Hektarhöchstertrag und den Säuregehalt. Der Alkoholgehalt darf bei einem Rotwein nicht höher als 14,5 Vol.-% und bei Weißwein nicht höher als 13,5 Vol.-% sein.