Lexikon: M
Mosel-Saar-Ruwer
„Mosel-Saar-Ruwer“ war bis 2007 eine Gebietsbezeichnung, die durch das Weingesetz von 1909 erstmals eingeführt worden war. Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 6 Weingesetz ist seit Herbst 2007 nur noch die Bezeichnung „Mosel“ auf den Etiketten erlaubt. Dieses soll die Marke „Mosel“ stärken, indem es die Weine der Region unter einem einheitlicheren Namen zusammenfasst der auch für internationale Kundschaft einprägsamer ist. Das Deutsche Weingesetz wurde dementsprechend auf Wunsch der Mosel-Winzer geändert.