Originalabfüllung
Der Begriff „Originalabfüllung“ bedeutete früher eigentlich, dass der Wein entweder auf dem Weingut des Erzeugers selbst abgefüllt wurde bzw. dieses von ihm veranlasst wurde und nicht z.B. durch einen Dritten, an den der Wein vorher veräußert wurde.
Die Bezeichnung „Originalabfüllung“ ist jedoch irreführend, da sie als Qualitätsmerkmal (was sie nicht ist) aufgefasst werden könnte.
Sie ist daher in Deutschland als Angabe auf Weinetiketten verboten.
Die Bezeichnung „Originalabfüllung“ ist jedoch irreführend, da sie als Qualitätsmerkmal (was sie nicht ist) aufgefasst werden könnte.
Sie ist daher in Deutschland als Angabe auf Weinetiketten verboten.