Lexikon: R
reinsortig
Als reinsortig wird ein Wein bezeichnet, der lediglich aus einer Sorte Reben gekeltert worden ist. Als Synonym werden für reinsortig auch die Begriffe sortenrein oder rebsortenrein verwendet. Reinsortige Weine werden oft nach der Sorte benannt, aus der sie gekeltert wurden. Rebsorten wie Chardonnay, Merlot, Cabernet Sauvignon oder Pinot Noir wurden so in den letzten Jahren berühmt. Die Angabe über die Sortenreinheit und die dafür verwendete Rebe findet sich meist auf dem rückwärtigen Etikett der Weinflasche.
Dabei ist der Begriff reinsortig in der Regel keine Garantie dafür, dass der so bezeichnete Wein vollständig, das heißt zu 100 Prozent, aus nur einer einzigen Rebsorte besteht. In der Europäischen Union und somit auch in der Bundesrepublik darf nämlich nach dem geltenden Weinrecht bereits dann die namensgebende Rebe prominent auf dem Etikett stehen, wenn sie nur mit einem Anteil von mindestens 85 Prozent im Wein enthalten ist. Die übrigen 15 Prozent dürfen aus weiteren Rebsorten bestehen. Wie viele Sorten das sein können, ist laut Weinrecht EU-weit überhaupt nicht vorgeschrieben. Diese übrigen Sorten müssen auch nicht auf das Etikett geschrieben werden. Auch den Winzern wird weinrechtlich nicht vorgegeben, die übrigen Sorten offenzulegen. Weinliebhaber sollten deshalb wissen, dass ein Wein, der sich selbst als ein reinsortiger Wein präsentiert, nicht unbedingt vollständig aus nur einer Rebsorte besteht.
Noch lockerer sind die Vorschriften zur Reinsortigkeit in anderen Teilen der Welt, in denen Wein produziert wird. In den Vereinigten Staaten oder in Australien etwa müssen lediglich 75 Prozent des als sortenrein bezeichneten Weines aus der auf dem Etikett angegebenen Rebsorte gekeltert worden sein.
Rebsortenreinheit hat große Bedeutung in den Weinkulturen deutschsprachiger Länder, wie Deutschland und Österreich, der Schweiz oder Luxemburg. Das Gegenstück zu sortenrein ist Cuvée (Verschnitt). Ein Cuvée-Wein ist allerdings nicht zwangsläufig von minderer Qualität. Im Gegenteil: Viele europäische Spitzenweine, etwa aus der Weinnation Frankreich, insbesondere Bordeaux-Weine, sind Verschnitte aus mehreren Rebsorten.
Dabei ist der Begriff reinsortig in der Regel keine Garantie dafür, dass der so bezeichnete Wein vollständig, das heißt zu 100 Prozent, aus nur einer einzigen Rebsorte besteht. In der Europäischen Union und somit auch in der Bundesrepublik darf nämlich nach dem geltenden Weinrecht bereits dann die namensgebende Rebe prominent auf dem Etikett stehen, wenn sie nur mit einem Anteil von mindestens 85 Prozent im Wein enthalten ist. Die übrigen 15 Prozent dürfen aus weiteren Rebsorten bestehen. Wie viele Sorten das sein können, ist laut Weinrecht EU-weit überhaupt nicht vorgeschrieben. Diese übrigen Sorten müssen auch nicht auf das Etikett geschrieben werden. Auch den Winzern wird weinrechtlich nicht vorgegeben, die übrigen Sorten offenzulegen. Weinliebhaber sollten deshalb wissen, dass ein Wein, der sich selbst als ein reinsortiger Wein präsentiert, nicht unbedingt vollständig aus nur einer Rebsorte besteht.
Noch lockerer sind die Vorschriften zur Reinsortigkeit in anderen Teilen der Welt, in denen Wein produziert wird. In den Vereinigten Staaten oder in Australien etwa müssen lediglich 75 Prozent des als sortenrein bezeichneten Weines aus der auf dem Etikett angegebenen Rebsorte gekeltert worden sein.
Rebsortenreinheit hat große Bedeutung in den Weinkulturen deutschsprachiger Länder, wie Deutschland und Österreich, der Schweiz oder Luxemburg. Das Gegenstück zu sortenrein ist Cuvée (Verschnitt). Ein Cuvée-Wein ist allerdings nicht zwangsläufig von minderer Qualität. Im Gegenteil: Viele europäische Spitzenweine, etwa aus der Weinnation Frankreich, insbesondere Bordeaux-Weine, sind Verschnitte aus mehreren Rebsorten.