Lexikon: R
Restsüße
Die Restsüße, auch als Restzucker bezeichnet, ist die Menge an Zucker, die nach erfolgter Gärung im Wein verbleibt. Sie besteht in erster Linie aus Fructose. Die Gärung eines Weines kann ein natürliches Ende nehmen oder durch Kühlung sowie durch Zugabe von Alkohol und Schwefel künstlich gestoppt werden. Der Anteil der Restsüße entscheidet über die finale Klassifizierung des Weines. Süß- oder Dessertweine enthalten deutliche Mengen an Restzucker, während ein trockener Wein lediglich eine unterschwellige Restsüße erkennen lässt. Halbtrockene, liebliche sowie halbsüße Weine zeigen ein ausgewogenes Zusammenspiel von Süße und Säure.
Die erlaubte Restzuckermenge der unterschiedlichen Weinsorten ist gesetzlich geregelt und muss strikt eingehalten werden. Geschmacksbeschreibung und Restsüße des Weines dürfen auf dem Etikett angegeben werden. Eine Pflicht zur Angabe dieser Daten besteht hingegen nicht. Trockene Rot- und Weißweine weisen in der Regel einen Restzuckeranteil von mindestens 0,7 Gramm pro Liter auf. Bei idealen Gärbedingungen kann auch eine restlose Vergärung des Zuckers erfolgen.
Die erlaubte Restzuckermenge der unterschiedlichen Weinsorten ist gesetzlich geregelt und muss strikt eingehalten werden. Geschmacksbeschreibung und Restsüße des Weines dürfen auf dem Etikett angegeben werden. Eine Pflicht zur Angabe dieser Daten besteht hingegen nicht. Trockene Rot- und Weißweine weisen in der Regel einen Restzuckeranteil von mindestens 0,7 Gramm pro Liter auf. Bei idealen Gärbedingungen kann auch eine restlose Vergärung des Zuckers erfolgen.