Lexikon: R
Riesling Hochgewächs
Die Benennung „Riesling Hochgewächs“ ist eine Qualitätsbezeichnung nach dem Deutschen Weingesetz. Sie existiert seit 1987. Ein Riesling, der diese Auszeichnung erhalten will, muss mindestens die Qualitätsstufe Q.b.A. (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) aufweisen. Die verwendeten Trauben müssen 10 Grad Oechsle über dem Richtwert des Mostgewichts des jeweiligen Anbaugebietes liegen und der Alkoholgehalt des Weins soll 1,5% höher liegen als dies üblicherweise in diesem Anbaugebiet der Fall ist.
Im Rahmen der Zuteilung der amtlichen Prüfnummer ist Voraussetzung, dass der Wein mindestens 3,0 Punkte in der Qualitätsprüfung erhält. Die Bezeichnung „Hochgewächs“ gibt es nur beim Riesling; für andere Trauben darf sie nicht verwendet werden.
Im Rahmen der Zuteilung der amtlichen Prüfnummer ist Voraussetzung, dass der Wein mindestens 3,0 Punkte in der Qualitätsprüfung erhält. Die Bezeichnung „Hochgewächs“ gibt es nur beim Riesling; für andere Trauben darf sie nicht verwendet werden.