Lexikon: R
Roble
Roble steht im spanischen und portugiesischen Sprachgebrauch für die Eiche. In der Weinherstellung bezeichnet dieser Begriff das Eichenholz, aus dem das Fass für die Reifung erzeugt ist. Ist von einem Barrique-Ausbau die Rede, finden sich auf dem Etikett der Weinflaschen aus Spanien oder Portugal beispielsweise Vermerke wie „Crianza en roble“, was so viel wie „Ausbau in Eiche“ bedeutet. Die Reifung im Eichenfass beeinflusst das Aroma edler Rotweine besonders, wodurch der Vermerk auf dem Etikett für Kenner eine wichtige Information darstellt.
Die Bezeichnung Roble gibt noch keine Auskunft darüber, welche Eichengattung das Holz für das Lagerfass lieferte. Das spanische Weingesetz sieht zwei grundlegende Eigenschaften in der Klassifizierung vor. Neben der Herkunft spielen der Zeitraum der Lagerung sowie der Lagerort – das Material des Fasses – eine nicht zu unterschätzende Rolle. Ist von einem Crianza en roble die Rede, handelt es sich um einen Wein, der mindestens zwei Jahre gelagert und davon ein Jahr in einem Eichenfass zur Reife gebracht wurde. Weiß- und Roséweine bilden hier eine Ausnahme, da deren Lagerung im Allgemeinen kürzer als bei Rotweinen ist.
Es ist keine Seltenheit, dass ein Wein mit der Bezeichnung „Roble“ verkauft wird, obwohl er die Lagerdauer laut Weingesetz unterschritten hat. Die Bezeichnung ist legitim, gibt aber wenig Auskunft über die Fassreife und ist somit eher als Werbung und nicht als Qualitätsmarkmal zu verstehen.
Die Bezeichnung Roble gibt noch keine Auskunft darüber, welche Eichengattung das Holz für das Lagerfass lieferte. Das spanische Weingesetz sieht zwei grundlegende Eigenschaften in der Klassifizierung vor. Neben der Herkunft spielen der Zeitraum der Lagerung sowie der Lagerort – das Material des Fasses – eine nicht zu unterschätzende Rolle. Ist von einem Crianza en roble die Rede, handelt es sich um einen Wein, der mindestens zwei Jahre gelagert und davon ein Jahr in einem Eichenfass zur Reife gebracht wurde. Weiß- und Roséweine bilden hier eine Ausnahme, da deren Lagerung im Allgemeinen kürzer als bei Rotweinen ist.
Es ist keine Seltenheit, dass ein Wein mit der Bezeichnung „Roble“ verkauft wird, obwohl er die Lagerdauer laut Weingesetz unterschritten hat. Die Bezeichnung ist legitim, gibt aber wenig Auskunft über die Fassreife und ist somit eher als Werbung und nicht als Qualitätsmarkmal zu verstehen.