Lexikon: S
Schwefel
Die meisten Weine enthalten Schwefel. Die unterschiedlichen Schwefelverbindungen (Sulfite) im Wein haben eine besondere Wirkung. Sie verhindern eine Nachgärung der Weine und somit, dass diese schnell zu Essig werden. Die Schwefelverbindungen haben eine antioxidaktive sowie antimikrobielle Funktion. Die als Schwefeln bezeichnete Maßnahme hat bereits eine sehr lange Tradition. Schon in Altertum wurde sie praktiziert, um die Bildung verschiedener Arten von Bakterien und Schimmelpilzen zu vermeiden und so auch die Bildung von Mykotoxinen (Schimmelpilzgiften) in Weinen zu verhindern. Außerdem werden die so behandelten Weine vor zu schneller Oxidation geschützt.
Der Schwefel dient übrigens auch dazu, unerwünschte Nebenprodukte der Gärung zu binden und die so genannten Polyphenole zu stabilisieren. Das Schwefeln wird heute mit verschiedenen Schwefelverbindungen wie zum Beispiel Kaliumdisulfit oder flüssigem Schwefeldioxid durchgeführt. Diese Stoffe werden bereits dem Most zugefügt, also lange bevor der eigentlich fertige Wein entstanden ist.
Tatsächlich kommen schwefelige Säuren und Sulfite in allen Weinen in geringen Konzentrationen vor. Sie werden nämlich ganz natürlich bei der Gärung gebildet. Komplett schwefelfreien Wein gibt es deshalb nicht, sondern nur solchen, dem kein Schwefel zusätzlich zugeführt wurde. Seit November 2005 müssen gemäß einer Richtlinie für die Lebensmittelkennzeichnung Schwefel und verschiedene andere Stoffe auf den Verpackungen der Lebensmittel angegeben werden, um diese als Allergieauslöser zu kennzeichnen.
Auf den Etiketten von Weinflaschen sowie Flaschen von Perl- oder Schaumweinen müssen demnach Zusätze wie „enthält Sulfit“ oder auch „enthält Schwefeldioxid“ angegeben sein, sofern diese Stoffe in einer Konzentration enthalten sind, die mehr als 10 mg/l beträgt. Weinhändler müssen solche Inhaltsstoffe sogar unabhängig vom Etikett auf der Flasche signalisieren, beispielsweise auf einem Schild in der Nähe des Weines oder auf Speise- und Getränkekarten sowie Preislisten. Die zulässigen Höchstgehalte an schwefligen Säuren liegen bei Weinen mit einem Restzuckergehalt von weniger als 5 g/l zwischen 150 und 200 mg/l, bei Weinen mit einem höheren Restzuckergehalt je nach Art zwischen 200 und 400 mg/l.
Der Schwefel dient übrigens auch dazu, unerwünschte Nebenprodukte der Gärung zu binden und die so genannten Polyphenole zu stabilisieren. Das Schwefeln wird heute mit verschiedenen Schwefelverbindungen wie zum Beispiel Kaliumdisulfit oder flüssigem Schwefeldioxid durchgeführt. Diese Stoffe werden bereits dem Most zugefügt, also lange bevor der eigentlich fertige Wein entstanden ist.
Schwefelige Säure in Weinen und gesetzliche Hintergründe
Tatsächlich kommen schwefelige Säuren und Sulfite in allen Weinen in geringen Konzentrationen vor. Sie werden nämlich ganz natürlich bei der Gärung gebildet. Komplett schwefelfreien Wein gibt es deshalb nicht, sondern nur solchen, dem kein Schwefel zusätzlich zugeführt wurde. Seit November 2005 müssen gemäß einer Richtlinie für die Lebensmittelkennzeichnung Schwefel und verschiedene andere Stoffe auf den Verpackungen der Lebensmittel angegeben werden, um diese als Allergieauslöser zu kennzeichnen.
Auf den Etiketten von Weinflaschen sowie Flaschen von Perl- oder Schaumweinen müssen demnach Zusätze wie „enthält Sulfit“ oder auch „enthält Schwefeldioxid“ angegeben sein, sofern diese Stoffe in einer Konzentration enthalten sind, die mehr als 10 mg/l beträgt. Weinhändler müssen solche Inhaltsstoffe sogar unabhängig vom Etikett auf der Flasche signalisieren, beispielsweise auf einem Schild in der Nähe des Weines oder auf Speise- und Getränkekarten sowie Preislisten. Die zulässigen Höchstgehalte an schwefligen Säuren liegen bei Weinen mit einem Restzuckergehalt von weniger als 5 g/l zwischen 150 und 200 mg/l, bei Weinen mit einem höheren Restzuckergehalt je nach Art zwischen 200 und 400 mg/l.