Lexikon: S
Sekt
Der Begriff Sekt ist nach der EG-Verordnung mit Qualitätsschaumwein
gleichzusetzen.
Sekt unterliegt, sowohl nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft, als
auch den landesrechtlichen Vorschriften, die häufig noch wesentlich strengere
Regelungen aufstellen, genauen Vorgaben.
In Deutschland gilt u.a. folgendes:
Der Alkoholgehalt muss über 10% liegen; der Innendruck der Flasche liegt bei mehr
als 3,5 bar; der Sekt muss mindestens 9 Monate gereift sein und darf maximal 185
mg schweflige Säure enthalten; er muss eine amtliche Prüfnummer haben; wenn
Kohlensäure zugesetzt wurde, muss dieses deklariert sein.
Für die Sektherstellung gibt es inzwischen mehrere anerkannte Verfahren. Es wird
ein säurebetonter, früh geernteter Grundwein benötigt, in Deutschland häufig
Riesling, der einer zweiten Gärung unterzogen wird, durch die die Perlage des
Schaumweines entsteht.
Dieses kann, je nach Verfahren, in der Flasche geschehen, durch Zugabe einer
Dosage, oder auch in großen Drucktanks.
Man unterscheidet verschiedene Geschmacksstufen des Sekts, je nach Zuckeranteil,
nachfolgend dargestellt mit zunehmenden Restzuckeranteil:
brut nature, naturherb, pas dosé: Nicht mehr als 3 g/l Restzucker;
extra brut, extra herb: Weniger als 6 g/l Restzucker;
brut, herb: Weniger als 15 g/l Restzucker;
extra trocken, extra dry: Mehr als 12 g/l Restzucker, aber weniger als 20 g/l;
Trocken, sec, dry: Mehr als 17 g/l Restzucker, aber weniger als 35 g/l;
Halbtrocken, demi-sec, medium dry: Mehr als 33 g/l Restzucker und weniger als 50
g/l;
Mild, doux: Mehr als 50 g/l Restzucker.
gleichzusetzen.
Sekt unterliegt, sowohl nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft, als
auch den landesrechtlichen Vorschriften, die häufig noch wesentlich strengere
Regelungen aufstellen, genauen Vorgaben.
In Deutschland gilt u.a. folgendes:
Der Alkoholgehalt muss über 10% liegen; der Innendruck der Flasche liegt bei mehr
als 3,5 bar; der Sekt muss mindestens 9 Monate gereift sein und darf maximal 185
mg schweflige Säure enthalten; er muss eine amtliche Prüfnummer haben; wenn
Kohlensäure zugesetzt wurde, muss dieses deklariert sein.
Für die Sektherstellung gibt es inzwischen mehrere anerkannte Verfahren. Es wird
ein säurebetonter, früh geernteter Grundwein benötigt, in Deutschland häufig
Riesling, der einer zweiten Gärung unterzogen wird, durch die die Perlage des
Schaumweines entsteht.
Dieses kann, je nach Verfahren, in der Flasche geschehen, durch Zugabe einer
Dosage, oder auch in großen Drucktanks.
Man unterscheidet verschiedene Geschmacksstufen des Sekts, je nach Zuckeranteil,
nachfolgend dargestellt mit zunehmenden Restzuckeranteil:
brut nature, naturherb, pas dosé: Nicht mehr als 3 g/l Restzucker;
extra brut, extra herb: Weniger als 6 g/l Restzucker;
brut, herb: Weniger als 15 g/l Restzucker;
extra trocken, extra dry: Mehr als 12 g/l Restzucker, aber weniger als 20 g/l;
Trocken, sec, dry: Mehr als 17 g/l Restzucker, aber weniger als 35 g/l;
Halbtrocken, demi-sec, medium dry: Mehr als 33 g/l Restzucker und weniger als 50
g/l;
Mild, doux: Mehr als 50 g/l Restzucker.