Lexikon: S
Spätlese
Spätlese ist eine Qualitätsstufe für trockene, halbtrockene oder liebliche Rot- und Weißweine, die im Rheingau um 1775 durch Zufall entstanden ist. Die Qualitätsstufe garantiert eine hohe Qualität des Weins, der auch als Qualitätswein mit Prädikat (QmP) bezeichnet wird. Die Weinqualität sowie das Mindestmostgewicht der Spätlese liegen zwischen den Qualitätsstufen Auslese und Kabinett.
In Deutschland sind etwa 70 Weißweinsorten sowie mehr als 30 Rotweinsorten für die Spätleseerzeugung zugelassen. Für die Herstellung der Spätleseweine müssen hinsichtlich Qualität und Herstellung Normen eingehalten werden. So setzt der kommunale Herbstausschuss den Termin fest, ab dem die für die Spätlese vorgesehenen Trauben gelesen werden dürfen. Die Lese der Trauben erfolgt erst nach Abschluss der ursprünglichen Traubenlese, sodass sie bereits sehr reif oder zum Teil überreif sind, was sich positiv auf die Weinqualität auswirkt.
Um als Spätlese bezeichnet werden zu können, muss das Mindestmostgewicht des Weins bei 85° Oechsle liegen. Das Mindestmostgewicht kann je nach Anbaugebiet variieren. So beträgt das Mindestmostgewicht in Baden je nach Rebsorte 85° bis 95° Oechsle. Spätlesen werden gemäß Qualitätsrebsortenverzeichnis aus den Trauben einer zugelassenen Rebsorte hergestellt, die aus einem einzigen Anbaugebiet stammen. Der Alkoholgehalt des Weines wird aus dem Zucker der Trauben erzeugt. Eine Anreicherung des Spätlesenweins mit Zucker (Chaptalisation) ist nicht zulässig. Durch ein kühleres Klima (z. B. an der Mosel) ist es möglich, dass die Traubenmoste nicht komplett durchgären, wodurch eine restsüße Spätlese entsteht. Bei Spätleseweinen, die auf dem Etikett den Zusatz „trocken“ enthalten, ist der Zucker größtenteils vergoren.
In Deutschland sind etwa 70 Weißweinsorten sowie mehr als 30 Rotweinsorten für die Spätleseerzeugung zugelassen. Für die Herstellung der Spätleseweine müssen hinsichtlich Qualität und Herstellung Normen eingehalten werden. So setzt der kommunale Herbstausschuss den Termin fest, ab dem die für die Spätlese vorgesehenen Trauben gelesen werden dürfen. Die Lese der Trauben erfolgt erst nach Abschluss der ursprünglichen Traubenlese, sodass sie bereits sehr reif oder zum Teil überreif sind, was sich positiv auf die Weinqualität auswirkt.
Um als Spätlese bezeichnet werden zu können, muss das Mindestmostgewicht des Weins bei 85° Oechsle liegen. Das Mindestmostgewicht kann je nach Anbaugebiet variieren. So beträgt das Mindestmostgewicht in Baden je nach Rebsorte 85° bis 95° Oechsle. Spätlesen werden gemäß Qualitätsrebsortenverzeichnis aus den Trauben einer zugelassenen Rebsorte hergestellt, die aus einem einzigen Anbaugebiet stammen. Der Alkoholgehalt des Weines wird aus dem Zucker der Trauben erzeugt. Eine Anreicherung des Spätlesenweins mit Zucker (Chaptalisation) ist nicht zulässig. Durch ein kühleres Klima (z. B. an der Mosel) ist es möglich, dass die Traubenmoste nicht komplett durchgären, wodurch eine restsüße Spätlese entsteht. Bei Spätleseweinen, die auf dem Etikett den Zusatz „trocken“ enthalten, ist der Zucker größtenteils vergoren.