Lexikon: S
Stillwein
Als „Stillwein“ bezeichnet man Weine, die nicht moussieren, schäumen oder perlen, die also kein oder kaum Kohlendioxid enthalten. Es handelt sich hierbei eher um eine nicht technische Bezeichnung, da es diese Vokabel, im Gegensatz zum Schaumwein, im Weinrecht nicht gibt.
Das EU-Recht in Form der Alkoholstrukturrichtlinie 92/83/EWG von 1992 kennt lediglich die Unterscheidung in schäumende und nicht schäumende Wein, was vor allem steuerrechtliche Hintergründe hat. Die Grenze für nicht schäumende Weine liegt bei einem Kohlensäuredruck von höchstens 99,9 kPa.
Eine Bezeichnung als Stillwein wäre allerdings unter EU-Rechtsgesichtspunkten unzulässig, da er missverständlich im Hinblick auf das Stillen von Säuglingen wäre.
Das EU-Recht in Form der Alkoholstrukturrichtlinie 92/83/EWG von 1992 kennt lediglich die Unterscheidung in schäumende und nicht schäumende Wein, was vor allem steuerrechtliche Hintergründe hat. Die Grenze für nicht schäumende Weine liegt bei einem Kohlensäuredruck von höchstens 99,9 kPa.
Eine Bezeichnung als Stillwein wäre allerdings unter EU-Rechtsgesichtspunkten unzulässig, da er missverständlich im Hinblick auf das Stillen von Säuglingen wäre.